Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der WeDoIT Group

(gültig ab 01.10.2022)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge, die die WeDoIT Group (nachfolgend „Anbieter“) mit ihren Kunden („Kunde“) über Hardware‑ und Software‑Lizenzen, Wartung, Managed Services oder sonstige Leistungen schließt.

(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

(2) Der Vertrag kommt zustande durch Annahme eines Angebots oder schriftliche Auftragsbestätigung.

(3) Der Kunde erhält nach Vertragsschluss eine Auftragsbestätigung, die die wesentlichen Vertragsinhalte enthält (Leistungsumfang, Laufzeit, Preis etc.).

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung sowie ggf. gesonderten Service‑Level‑Agreements (SLA).

(2) Änderungen oder Erweiterungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

§ 4 Hardware und Lizenzen

(1) Der Anbieter liefert Hardware und/oder stellt Software‑Lizenzen gemäß Angebot bereit.

(2) Der Kunde erhält nur solche Nutzungsrechte, wie im Angebot bzw. in der Lizenzvereinbarung bestimmt. Eine Weitergabe bzw. Unterlizenzierung durch den Kunden ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich gestattet.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die in Angebot bzw. Auftragsbestätigung genannten Preise.

(2) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von den genannten Zahlungsziel ab Rechnungsdatum zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Anbieter behält sich die Geltendmachung weiterer Schäden vor.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Voraussetzungen (Zugänge, Infrastruktur, Mitarbeitende) vorhanden sind und unterstützt den Anbieter bei der Leistungserbringung.

§ 7 Haftung

(1) Die Haftung des Anbieters für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist vorbehaltlich der folgenden Absatz beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), ist jedoch beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(4) Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der Mitarbeitenden, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 8 Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.

§ 9 Referenznutzung & Marketing

Der Anbieter darf den Kunden als Referenz in seiner Kommunikation nennen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 10 Datenschutz

Verweise hier auf separate Datenschutz‑ und Informationspflichten, die Bestandteil dieses Vertrags sind.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel).

(3) Gerichtsstand und anwendbares Recht: Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist München, sofern der Kunde Kaufmann ist.

§ 12 Vertragslaufzeit, Kündigung und automatische Verlängerung

(1) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden wiederkehrende Leistungen (z. B. Software‑Lizenzen, Wartungs‑ oder Managed Services) mit einer im Angebot oder der Auftragsbestätigung genannten Mindestlaufzeit (z. B. monatlich, jährlich oder mehrjährig) abgeschlossen.

(2) Nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit („Verlängerungsperiode“), sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von 30 Kalendertagen vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.

(3) Die Kündigung hat in Textform (z. B. per E‑Mail oder Brief) zu erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung bei der jeweils anderen Vertragspartei.

(4) Beide Parteien haben das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten verletzt und diesen Verstoß trotz schriftlicher Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt.

(5) Mit Wirksamwerden der Kündigung endet die Leistungserbringung durch den Anbieter zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Bereits gezahlte Vergütungen für Leistungen, die nach dem Kündigungszeitpunkt liegen, werden anteilig erstattet, sofern keine vertragsgemäße Leistung erbracht wurde.

(6) Im Falle einer automatischen Verlängerung gelten die bei Vertragsschluss zuletzt vereinbarten Bedingungen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

§ 13 Vertragsänderung / Preisänderung

(1) Der Anbieter ist berechtigt, Preise nach Ablauf der Mindestlaufzeit anzupassen, wenn dies vertraglich vereinbart ist oder sich die rechtliche oder wirtschaftliche Situation wesentlich ändert.

(2) Der Kunde wird über Preisänderungen mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich informiert und ist berechtigt, innerhalb dieser Frist den Vertrag zu kündigen.

§ 14 Gewährleistung

(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Leistung bei vertragsgemäßer Nutzung mit den vereinbarten Spezifikationen übereinstimmt.

(2) Mängel sind vom Kunden unverzüglich schriftlich zu rügen. Der Anbieter hat das Recht zur Nacherfüllung. Mehrfach‑ oder Ersatzansprüche sowie weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 15 Partner‑ und Lieferantenklausel

Der Anbieter kann zur Erfüllung seiner Leistungen externe Partner oder Lieferanten einsetzen. Verpflichtungen des Anbieters bleiben hiervon unberührt.

§ 16 Export‑ & Lizenzrecht

Der Kunde sichert zu, alle notwendigen rechtlichen Voraussetzungen (z. B. Export‑, Lizenz‑, Urheber‑ und Nutzungsrecht) zu erfüllen. Bei Verstoß gegen solche Verpflichtungen ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag nach vorheriger Fristsetzung zu kündigen.

§ 17 Vertragsübernahme und Abtretung

(1) Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung des Anbieters übertragen. (2) Der Anbieter ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise an ein verbundenes Unternehmen oder einen Dritten zu übertragen.